04-22-2008, 09:05 AM
Es ist doch nicht sooo schwer
Eigentlich ist ja schon der Wisch vom Pelikanviertel (Nehmen sie den Widerspruch zurück) illegal.
Den Elinkis schreiben, das man Widerspruch eingelegt hat und jede weitere Belästigung beim zuständigen Amtsgericht (dasjenige , das den Mahnbescheid verschickt hat) anzeigt.
Dann sollten die sich eigentlich nicht mehr trauen..
wenn doch .....
dann bei der nächsten Belästigung , eine Beschwerde an das zuständige Amtsgericht schreiben...
eventuell noch Anzeige wegen Nötigung und eventuell versuchten Betruges erstatten...
anschließend zurücklehnen..denn die werden mit absoluter Gewissheit nicht mehr schreiben
hab es Hinter mir und nun endlich absolute Ruhe
Gruß
Indra
Eigentlich ist ja schon der Wisch vom Pelikanviertel (Nehmen sie den Widerspruch zurück) illegal.
Den Elinkis schreiben, das man Widerspruch eingelegt hat und jede weitere Belästigung beim zuständigen Amtsgericht (dasjenige , das den Mahnbescheid verschickt hat) anzeigt.
Dann sollten die sich eigentlich nicht mehr trauen..
wenn doch .....
dann bei der nächsten Belästigung , eine Beschwerde an das zuständige Amtsgericht schreiben...
eventuell noch Anzeige wegen Nötigung und eventuell versuchten Betruges erstatten...
anschließend zurücklehnen..denn die werden mit absoluter Gewissheit nicht mehr schreiben
hab es Hinter mir und nun endlich absolute Ruhe
Zitat:Auszug aus einem Infoschreiben über das Mahnwesen in Deutschland
Schreibt man das Inkassobüro an, dass man bereits an den angebl. Gläubiger einen Widerspruch gesendet hat oder erklärt ihnen gegenüber einen Widerspruch, dann dürfen diese Inkassobüros einen nicht mehr belästigen, weder per Brief, Mail oder gar telefonisch. Seriöse Inkassobüros halten sich daran. Es gibt aber auch Inkassobüros, denen dies anscheinend nicht bekannt ist. Damit sich diese, fachlich anscheinend inkompetenten Firmen/Büros nicht auf Dauer unter der Inkassozulassung arbeiten können, sollte man solche Vorgänge unverzüglich an das Amtsgericht, das den Mahnbescheid erteilt hat, als Beschwerde senden.
Auch Drohungen der Pfändung (Bankpfändung, Gehaltspfändung), sowie Schufaeinträge etc. haben in solchen Schreiben nichts zu suchen und sollten umgehend bei dem Mahnbescheid ausstellendem Amtsgericht, als Beschwerde gemeldet werden. In solch einem Fall ist auch die Überlegung einer Strafanzeige angebracht, da hier zumindest eine Nötigung nicht ausgeschlossen ist.
Gruß
Indra

