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Weiterverkaufsverbot für E-Books rechtskräftig
#2
Da stellt sich mir jetzt die Frage, darf ich son Multibook (Ebookreader und Filmabspieler) verschenken wenn ich vorher entsprechende Inhalte (Kinderbücher, Kinderfilme) auf den Reader bzw. auf eine Speicherkarte die ich in den Reader lege überspielt habe? Ist das durch Privatkopie gedeckt oder liegen hier Verstösse gegen das UrhG vor?

Ich hab hier son Teil rumliegen und möchte es einem 6 jährigen Mädchen schenken, das für mich wie eine Enkelin ist.
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RE: Weiterverkaufsverbot für E-Books rechtskräftig - von Krennz - 03-05-2015, 06:48 AM

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