02-19-2015, 02:35 PM
Hallo Krennz,
danke für den Ratschlag. Ich werde mich jedoch nicht darauf einlassen. Der Verkäufer hat einen Kaufvertrag mit mir über die Plattform eBxx geschlossen und ist zur Einhaltung verpflichtet. Dieser kann gerne in den Rechtsstreit mit dem FC gehen. Ich werde das Geld von Ihm aber zurück fordern und für den Fall der Fälle IHN verklagen.
danke für den Ratschlag. Ich werde mich jedoch nicht darauf einlassen. Der Verkäufer hat einen Kaufvertrag mit mir über die Plattform eBxx geschlossen und ist zur Einhaltung verpflichtet. Dieser kann gerne in den Rechtsstreit mit dem FC gehen. Ich werde das Geld von Ihm aber zurück fordern und für den Fall der Fälle IHN verklagen.

