02-17-2015, 10:26 AM
Also, für mich sieht das nach Produktionsfehler aus, ich kann, auf Grund der Gewährleistungspflicht, nun eine Nachbesserung/Reparatur, oder einen Rücktritt vom Kauf verlangen.
Damit kann ich den Verkäufer "erschlagen " und mein Geld zurückfordern, nätürlich gegen Rücksendung der WAre.
Zitat:[url]Übersicht der Mängelrechte[/url]
Einzelne Mängelrechte sind nach deutschem Recht:
- im Kaufrecht:
- (zunächst nur) http://Anspruch auf http://Nacherfüllung (http://§ 439 BGB),
- dann http://Rücktrittsrecht (http://§ 440, § 323, § 326 Abs. 5 BGB un...chriften),
- oder http://Minderung (http://§ 441BGB),
- Anspruch auf Schadensersatz (http://§ 437 Nr. 3 BGB und die dort gena...chriften),
- Ersatz vergeblicher Aufwendungen (http://§ 284BGB),
Damit kann ich den Verkäufer "erschlagen " und mein Geld zurückfordern, nätürlich gegen Rücksendung der WAre.
