02-17-2015, 09:10 AM
Hier handelt es sich erstmal um "Gewährleistung" und nicht um "Garantie"
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, wobei die ersten 6 Monate der Verkäufer beweisen muss, dass kein Sachmangel beim Verkauf vorlag. Danach hat der Käufer die Pflicht den sachmangel bei Kauf zu beweisen.
Das mal allgemein.
Ist eine Naht gerissen oder ein Riss im Leder?
Schildere doch mal den Mangel etwas ausführlicher.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, wobei die ersten 6 Monate der Verkäufer beweisen muss, dass kein Sachmangel beim Verkauf vorlag. Danach hat der Käufer die Pflicht den sachmangel bei Kauf zu beweisen.
Das mal allgemein.
Ist eine Naht gerissen oder ein Riss im Leder?
Schildere doch mal den Mangel etwas ausführlicher.
