02-13-2015, 11:56 AM
Krennz, post: 22018, member: 16 schrieb:Grundsätzlich ist es so, dass S04 keinerlei Handhabe gegen echte Privatverkäufer hat, die aus einer persönlichen Notlage heraus verkauft haben. Dagegen steht nunmal das BGH-Urteil I ZR 74/06 entgegen.Das ist leider so nicht richtig, da wir uns in Deutschland befinden und nicht etwa in den USA... Der Schadensersatz wird niemals in einer solchen Höhe ausfallen, als Ersatzpflichtiger Schaden kommt hier m.E. lediglich der Ticketkauf, die Anfahrt, und möglicherweise ein moralischer Schaden(wenn der Richter Schalker ist
Auserdem macht sich S04 der Schadenersatzpflicht schuldig, wenn sie Tickets sperren. Denn nach den §§ 807, 793ff BGB sowie dem WpHG sind Tickets als kleine Inhaberpapiere/Inhaberschuldverschreibungen eine frei handelbare Ware, wie ein Pfund Kaffee. Dementsprechend macht sich S04 dem Ticketinhaber schadenersatzpflichtig, wenn sie das Ticket sperren und das kann mal so eben nebenbei das 10 bis 20fache des Ticketspreises und darüber hinaus kosten. Es muss sich natürlich jemand dazu überwinden einen Prozess anzustreben. Andererseits wird Schalke es tunlichts unterlassen selber einen Prozess anzustreben, denn das könnte eine grosse Klatsche bedeuten. An dem BGH-Urteil führt nunmal kein Weg vorbei.
) in Frage. Oder rechnest du etwaige Anwaltskosten, Prozesskosten, die Schalke übernehmen müsste in deine Einschätzung mit rein, dann wäre jedoch die Formulierung etwas missverständlich...

