02-09-2015, 10:17 AM
Es gibt in Deutschland ein Preisbindungsverbot für frei handelbare Ware, wozu auch Eintrittskarten gehören.
Demzufolge sind alle einschränkenden AGB / ATGB in dem Punkte hinfällig. Selbst der BGH hat in seinem Urteil I ZR 74/06 in einem Nebensatz gesagt, dass das Angebot die Nachfrage regelt und ich ergänze das mal "und somit den Preis" Wer will mich davon abhalten für eine Eintrittskarte eines ausverkauften Events mehr zu zahlen, als auf der Karte aufgedruckt ist? Gesetze dafür gibt es keine, Gerichtsurteile auch nicht. Es obliegt mir persönlich wieviel mir das wert ist einem Event beiwohnen zu können.
Demzufolge sind alle einschränkenden AGB / ATGB in dem Punkte hinfällig. Selbst der BGH hat in seinem Urteil I ZR 74/06 in einem Nebensatz gesagt, dass das Angebot die Nachfrage regelt und ich ergänze das mal "und somit den Preis" Wer will mich davon abhalten für eine Eintrittskarte eines ausverkauften Events mehr zu zahlen, als auf der Karte aufgedruckt ist? Gesetze dafür gibt es keine, Gerichtsurteile auch nicht. Es obliegt mir persönlich wieviel mir das wert ist einem Event beiwohnen zu können.
