01-31-2015, 12:07 PM
Konfrontiere S04 mal hiermit
http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot...tritt.html
und mit dem Uteil des BGH I ZR 74/06 wonach bei einer persönlichen Verhinderung das Ticket frei verkauft werden darf und dias Angebot die Nachfrage regelt.
es kann mich keiner hindern für den Besuch einer ausverkauften Veranstaltung mehr zu zahlen als auf dem Ticket steht.
Nach § 807 BGB handelt es sich bei tickets um kleine Inhaberpapiere/Inhabverschuldverschreibungen die nach dem Wertpapier handels Gesetz (WpHG) frei handelbar sind. Die Überwachung obliegt der BAFin.
Wenn Schalke die Tickets einzieht oder sperrt machen sie sich Schadenersatzpflichtig.
In dem Falle würde ich über den RA Möbius eine negative Feststellungsklage gegen Schalke einreichen.
http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot...tritt.html
und mit dem Uteil des BGH I ZR 74/06 wonach bei einer persönlichen Verhinderung das Ticket frei verkauft werden darf und dias Angebot die Nachfrage regelt.
es kann mich keiner hindern für den Besuch einer ausverkauften Veranstaltung mehr zu zahlen als auf dem Ticket steht.
Nach § 807 BGB handelt es sich bei tickets um kleine Inhaberpapiere/Inhabverschuldverschreibungen die nach dem Wertpapier handels Gesetz (WpHG) frei handelbar sind. Die Überwachung obliegt der BAFin.
Wenn Schalke die Tickets einzieht oder sperrt machen sie sich Schadenersatzpflichtig.
In dem Falle würde ich über den RA Möbius eine negative Feststellungsklage gegen Schalke einreichen.
