01-16-2015, 05:11 PM
Es kommt für mich darauf an, was im Mitvertrag steht. Ich las den mal vom Mieterbund, oder eienm Rechtanwalt für Mietrecht (Rechtsnawaltkammer befragen) prüfen.
M.W. muss, sobald die Wohnung Mängelfrei abgenommen wurde, die Kaution in voller Höhe ausbezahlt werden. Über die Selbstbeteiligung müsste eine separate Rechnugn erstellt werden , die mir zuzustellen wird, wenn sie im Mietvertrag vereinbart war.
M.W. muss, sobald die Wohnung Mängelfrei abgenommen wurde, die Kaution in voller Höhe ausbezahlt werden. Über die Selbstbeteiligung müsste eine separate Rechnugn erstellt werden , die mir zuzustellen wird, wenn sie im Mietvertrag vereinbart war.
