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Kaution für Schaden einbehalten
#2
Soweit ich weiss muss die Kautio nin voller Höhe zurückgezahlt werden, wenn zum Zeitpunkt ders auszugs keine Schäden erkannbar sind und die Wohnung mit Übergabeprotokoll mängelfrei übergeben wurde4.

Selbstbeteiligung bei Schäden muss im Mietvertrag vernakert sein. Ansonsten hat der Vermieter schlechte Karten. Und die Nebenkostenabrechnung hat mit der Kaution soviel zutun wie Äpfel und Pflaumen, nämlich garnichts.

Ich gehe entweder zum mieterverein und lasse mich dort beraten, oder ich gehe zum Mieteranwalt und lasse den ein schreiben aufsetzen, worin er die volle auszahlung der Kaution und die Erstattung seiner Kosten verlangt. Ansonsten wird ein Mahnbescheid angekündigt
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RE: Kaution für Schaden einbehalten - von nescobar - 01-15-2015, 08:15 PM
RE: Kaution für Schaden einbehalten - von Krennz - 01-15-2015, 09:51 PM
RE: Kaution für Schaden einbehalten - von nescobar - 01-16-2015, 02:52 PM
RE: Kaution für Schaden einbehalten - von Krennz - 01-16-2015, 05:11 PM

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