03-20-2008, 06:17 PM
@polo6nfahrer, sunny und alle.
Die versuchen immernoch mit Drohgebärden an Kohle zu kommen, obwohl die Mahnbescheide verpufft sind und damit das Ende der Fahnenstange erreicht ist.
Nach erfolgreichem Widerspruch gegen den Mahnbescheid darf kein Anwalt oder Inkassounternehmen die Forderung weiter einfordern.
Hier muss dann von unserer Seite ein kleines Schreibchen an die losgelassen werden.
Ich würde das so formulieren:
Betrifft IBEX(Konkurs) gegen .....................
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebes Team 1/2
Vielleicht ist es Ihnen entgangen, dass Ihrem Mahnbescheid von mir erfolgreich widersprochen wurde.
Sollten weitere Mahnungen, Anrufe etc Ihrerseits erfolgen werde ich meinerseits Beschwerde beim Gerichtspräsidenten des Amtsgerichts Hannover gegen Sie und Ihre Machenschaften erheben.
Mit freundlichsten Grüssen
Per Einschreiben mit Rückschein.
Sollte dann noch mal was kommen geht ein Schreiben von mir an den Gerichtspräsidenten des Amtsgerichts Hannover
Hierin schildere ich kurz den Sachverhalt, füge Kopien (falls vorhanden) des Mahnbescheides und des Widerspruchs bei, oder verweise auf das Aktenzeichen des Amtsgerichts Ülzen sowie unser Forum und beschwere mich über das Verhalten von el-Inkasso Geschäftsführerin Wenzel. Per Einschreiben mit Rückschein. Evtl. würde ich unserem Wenzelchen eine Kopie der Beschwerde zur Kenntnisname :mrgreen: zukommen lassen. Nur so zum Ärgern von Wenzelchen. :recht: :recht:
Viele Grüsse
Klaus
Die versuchen immernoch mit Drohgebärden an Kohle zu kommen, obwohl die Mahnbescheide verpufft sind und damit das Ende der Fahnenstange erreicht ist.
Nach erfolgreichem Widerspruch gegen den Mahnbescheid darf kein Anwalt oder Inkassounternehmen die Forderung weiter einfordern.
Hier muss dann von unserer Seite ein kleines Schreibchen an die losgelassen werden.
Ich würde das so formulieren:
Betrifft IBEX(Konkurs) gegen .....................
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebes Team 1/2
Vielleicht ist es Ihnen entgangen, dass Ihrem Mahnbescheid von mir erfolgreich widersprochen wurde.
Sollten weitere Mahnungen, Anrufe etc Ihrerseits erfolgen werde ich meinerseits Beschwerde beim Gerichtspräsidenten des Amtsgerichts Hannover gegen Sie und Ihre Machenschaften erheben.
Mit freundlichsten Grüssen
Per Einschreiben mit Rückschein.
Sollte dann noch mal was kommen geht ein Schreiben von mir an den Gerichtspräsidenten des Amtsgerichts Hannover
Hierin schildere ich kurz den Sachverhalt, füge Kopien (falls vorhanden) des Mahnbescheides und des Widerspruchs bei, oder verweise auf das Aktenzeichen des Amtsgerichts Ülzen sowie unser Forum und beschwere mich über das Verhalten von el-Inkasso Geschäftsführerin Wenzel. Per Einschreiben mit Rückschein. Evtl. würde ich unserem Wenzelchen eine Kopie der Beschwerde zur Kenntnisname :mrgreen: zukommen lassen. Nur so zum Ärgern von Wenzelchen. :recht: :recht:
Viele Grüsse
Klaus
