03-19-2008, 06:31 PM
@Syrincs
lies mal die Beiträge bei meinem Link zu Wikipedia.
Die dürfen nur dann eine Meldung an die Schufa machen, wenn der Kunde der sogenannten Schufaklausel zugestimmt hat und die Forderung unbestritten ist.
Du hast die Forderung schon bestritten, sodass da kein Schufaeintrag mehr erfolgen darf. Wenn doch, kannst Du widersprechen und von el-Inkasso Schadenersatz fordern. Das werden die sich jedoch nicht antun. Die wollen Kohle von uns und uns keine Kohle abgeben.
Grüsse
Klaus
lies mal die Beiträge bei meinem Link zu Wikipedia.
Die dürfen nur dann eine Meldung an die Schufa machen, wenn der Kunde der sogenannten Schufaklausel zugestimmt hat und die Forderung unbestritten ist.
Du hast die Forderung schon bestritten, sodass da kein Schufaeintrag mehr erfolgen darf. Wenn doch, kannst Du widersprechen und von el-Inkasso Schadenersatz fordern. Das werden die sich jedoch nicht antun. Die wollen Kohle von uns und uns keine Kohle abgeben.
Grüsse
Klaus
