03-08-2008, 08:38 AM
@syrincs01
ich würde es per Einschreiben mit Rückschein machen.
Vlt. würde ich noch den letzten Abschnitt aus dem Musterschreiben der VZ RLP bezüglich der Widerrufe und Anfechtungen anhängen. Dann wissen die, das ab sofort Ende mit Kohle
ist und, wenn die weiterhin was wollen, sie sich schon was einfallen lassen müssen. :recht: :recht: :recht:
Ich hab mir nochmal die die FRISTLOSE Kündigung angesehen.
Eine fristlose Kündigung wird inneerhalb von 3 Tagen nach Eingang beim Gekündigten wirksam. Die 15 Monate bis zum "Nächstmöglichen" Kündigungstermin können die vergessen. Ebenso die Abzinsung.
Ich würde das vlt. mal so angehen.
Anschrift
Betrifft fristlose Kündigung vom
Sehr geerte Damen und Herren.
mit ihrer fristlosen Kündigung haben sie den Leasingvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 3 Tagen nach Eingang bei mir gekündigt.
Die 15 Monate Kündigungsfrist können sie, gemäss eines von Ihnen gerne zitierten Urteils des LG Hannover AZ 7S 22/94, nicht geltend machen, da die Kündigungsfrist von 12 Monaten in diesem Urteil als überraschende Klausel gesehen wurde und somit hinfällig ist.
Im übrigen habe ich weder die AGB noch eine ausreichende Belehrung über das Widerrufsrecht gemäss Fernabsatzgesetz erhalten, sodass hier die gesetzlichen Regelungen über das Kündigungsrecht und die Fristen hierzu gelten.
In dem Telefonat, dass zur Lieferung der Geräte führte, wurde mir gesagt:" Laufzeit 36 Monate, Restzahlung und die Geräte gehören Ihnen"
Ich erkläre deshalb das Leasingverhältnis mit den von mir geleisteten Restzahlungen in Höhe von ................ als beendet. (Hier die Zahlungen einsetzen, die Du nach dem 19.12.04 geleistet hast.)
Im übrigen fechte ich den Leasingvertrag sowie die nachgestellte Vereinbarung im Nachhinein wegen Irrtum und Täuschung gemäss §§ 119 und 123 BGB sowie jedem anderen hilfreichen Grunde an.
Vorsorglich erkläre ich schon jetzt den Widerspruch gegen einen Antrag auf Mahnbescheid.
Mit freundlichen Grüssen
Grüsse
Klaus
ich würde es per Einschreiben mit Rückschein machen.
Vlt. würde ich noch den letzten Abschnitt aus dem Musterschreiben der VZ RLP bezüglich der Widerrufe und Anfechtungen anhängen. Dann wissen die, das ab sofort Ende mit Kohle
ist und, wenn die weiterhin was wollen, sie sich schon was einfallen lassen müssen. :recht: :recht: :recht: Ich hab mir nochmal die die FRISTLOSE Kündigung angesehen.
Eine fristlose Kündigung wird inneerhalb von 3 Tagen nach Eingang beim Gekündigten wirksam. Die 15 Monate bis zum "Nächstmöglichen" Kündigungstermin können die vergessen. Ebenso die Abzinsung.
Ich würde das vlt. mal so angehen.
Anschrift
Betrifft fristlose Kündigung vom
Sehr geerte Damen und Herren.
mit ihrer fristlosen Kündigung haben sie den Leasingvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 3 Tagen nach Eingang bei mir gekündigt.
Die 15 Monate Kündigungsfrist können sie, gemäss eines von Ihnen gerne zitierten Urteils des LG Hannover AZ 7S 22/94, nicht geltend machen, da die Kündigungsfrist von 12 Monaten in diesem Urteil als überraschende Klausel gesehen wurde und somit hinfällig ist.
Im übrigen habe ich weder die AGB noch eine ausreichende Belehrung über das Widerrufsrecht gemäss Fernabsatzgesetz erhalten, sodass hier die gesetzlichen Regelungen über das Kündigungsrecht und die Fristen hierzu gelten.
In dem Telefonat, dass zur Lieferung der Geräte führte, wurde mir gesagt:" Laufzeit 36 Monate, Restzahlung und die Geräte gehören Ihnen"
Ich erkläre deshalb das Leasingverhältnis mit den von mir geleisteten Restzahlungen in Höhe von ................ als beendet. (Hier die Zahlungen einsetzen, die Du nach dem 19.12.04 geleistet hast.)
Im übrigen fechte ich den Leasingvertrag sowie die nachgestellte Vereinbarung im Nachhinein wegen Irrtum und Täuschung gemäss §§ 119 und 123 BGB sowie jedem anderen hilfreichen Grunde an.
Vorsorglich erkläre ich schon jetzt den Widerspruch gegen einen Antrag auf Mahnbescheid.
Mit freundlichen Grüssen
Grüsse
Klaus
