11-12-2014, 07:03 PM
In dem hier geschilderten Fall mitr dem Gebrauchtwagen ist das Urteil des BGH rechtens .
Nach den ebay AGB ist ein Verkauf neben dem Auktionsangebot nicht zulässig.
doch bisher ist in die Gerichtsurteile nciht ein Urteil eingeflossen, das eine Ersatzbeschaffung zur Schadenerstazforderung voraussetzt.
Nach den ebay AGB ist ein Verkauf neben dem Auktionsangebot nicht zulässig.
doch bisher ist in die Gerichtsurteile nciht ein Urteil eingeflossen, das eine Ersatzbeschaffung zur Schadenerstazforderung voraussetzt.
