11-12-2014, 11:09 AM
Es geht weiter
[url]Bundesgerichtshof verhandelt zu Auktionsabbrüchen[/url]
[url]Bundesgerichtshof verhandelt zu Auktionsabbrüchen[/url]
Zitat:Jetzt bekommt das virtuelle Auktionshaus (endlich) einmal wieder einen Platz im Rampenlicht, denn heute verhandelt der BGH zum Thema Schadensersatz bei unbefugtem Auktionsabbruch.
Der Fall
Der Beklagte bot seinen Gebrauchtwagen bei eBay zum Kauf an und setzte ein Mindestgebot von 1 € fest. Der Kläger bot kurz nach dem Beginn der eBay-Auktion 1 € für den Pkw und setzte dabei eine Preisobergrenze von 555,55 €.
Nur einige Stunden später brach der Beklagte die eBay-Auktion ab. Per E-Mail teilte er dem Kläger, der mit seinem Anfangsgebot Höchstbietender war, mit, er habe außerhalb der Auktion einen Käufer gefunden, der bereit sei, 4.200 € zu zahlen.
Der Kläger begehrt Schadensersatz wegen Nichterfüllung des nach seiner Ansicht wirksam zu einem Kaufpreis von 1 € geschlossenen Kaufvertrags und macht geltend, der Pkw habe einen Wert von 5.250 €.
Das Landgericht Mühlhausen hat mit seinem Urteil vom 9. April 2013 (Az.: 3 O 527/12) der auf Schadensersatz in Höhe der Differenz von 5.249 € gerichteten Klage dem Grunde nach stattgegeben.
Die Berufung des Beklagten vor dem Thüringer Oberlandesgericht war am 15. Januar 2014 (Az.: 7 U 399/13) erfolglos geblieben.......................................................................

