11-06-2014, 03:19 PM
Da das Spiel am 25.11. ist, würde ich folgendes tun.
Schalke anschreiben das sie die Karten umgehend freizuschalten haben, ansonsten erwirke ich eine einstweilige Verfügung vor dem zuständigen Amtsgericht. Ich verweise auf das Urteil aus dieser (!) Woche, wo der BVB vor Gericht auf Schadensersatz verurteilt wurde weil er eine gültige Karte gesperrt hat. Amtsgericht Dortmund Aktenzeichen 421 C 7921/14. Des Weiteren erwähne ich das Urteil LG Essen v.26.03.2009 Az. 4O 69/09 wo der S04 bereits eine Niederlage wegen Kartensperre erlitten hat. Allgemein zur Weitergabe der Eintrittskarten im Falle einer persönlichen Verhinderung erwähne ich das Urteil BGH-Urteil I ZR 74/06.
Zur weiteren Information über das Urteil aus dieser Woche vom AG Dortmund, siehe hier: http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot...tritt.html
Ich gebe dem S04 bis Montag, 10.11.2014, 12 Uhr Zeit, die Freischaltung meiner Eintrittskarten zu bestätigen. Sollte die Bestätigung nicht vorliegen, erwirke ich zusammen mit meinem Rechtsanwalt vor dem zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung.
Erfahrung dürfte der S04 damit ja haben und wäre dumm, die Freischaltung nicht durchzuführen. Den Käufer würde ich vorerst nicht informieren. Ich sollte mir aber schon mal einen Anwalt für die einstweilige Verfügung + Prozess suchen, idealerweise den der den Prozess gegen den BVB geführt hat (ohne Werbung machen zu wollen), aber der scheint in der Sache sehr tief drin zu stecken.
Über die Kosten sollte mich der RA aufklären, ich rechne aber mit keinen Kosten da die Rechtslage aus meiner Sicht auf meiner Seite steht.
Schalke anschreiben das sie die Karten umgehend freizuschalten haben, ansonsten erwirke ich eine einstweilige Verfügung vor dem zuständigen Amtsgericht. Ich verweise auf das Urteil aus dieser (!) Woche, wo der BVB vor Gericht auf Schadensersatz verurteilt wurde weil er eine gültige Karte gesperrt hat. Amtsgericht Dortmund Aktenzeichen 421 C 7921/14. Des Weiteren erwähne ich das Urteil LG Essen v.26.03.2009 Az. 4O 69/09 wo der S04 bereits eine Niederlage wegen Kartensperre erlitten hat. Allgemein zur Weitergabe der Eintrittskarten im Falle einer persönlichen Verhinderung erwähne ich das Urteil BGH-Urteil I ZR 74/06.
Zur weiteren Information über das Urteil aus dieser Woche vom AG Dortmund, siehe hier: http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot...tritt.html
Ich gebe dem S04 bis Montag, 10.11.2014, 12 Uhr Zeit, die Freischaltung meiner Eintrittskarten zu bestätigen. Sollte die Bestätigung nicht vorliegen, erwirke ich zusammen mit meinem Rechtsanwalt vor dem zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung.
Erfahrung dürfte der S04 damit ja haben und wäre dumm, die Freischaltung nicht durchzuführen. Den Käufer würde ich vorerst nicht informieren. Ich sollte mir aber schon mal einen Anwalt für die einstweilige Verfügung + Prozess suchen, idealerweise den der den Prozess gegen den BVB geführt hat (ohne Werbung machen zu wollen), aber der scheint in der Sache sehr tief drin zu stecken.
Über die Kosten sollte mich der RA aufklären, ich rechne aber mit keinen Kosten da die Rechtslage aus meiner Sicht auf meiner Seite steht.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).

