11-05-2014, 03:45 PM
Da fehlt m.E. nur noch die "Einrede der Verjährung" nach § 214 BGB denn Opendownload ist m.W. seit 2010 dicht. Die "Verträge" und die daraus resultierenden Rechnungen sind also älter als 3 Jahre. Die Verjährung ist damit spätestens ab 1.1.2014 eingetreten.
Zitat:§ 214
Wirkung der Verjährung
(1) Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern.
(2) Das zur Befriedigung eines verjährten Anspruchs Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, auch wenn in Unkenntnis der Verjährung geleistet worden ist. Das Gleiche gilt von einem vertragsmäßigen Anerkenntnis sowie einer Sicherheitsleistung des Schuldners.
