10-13-2014, 10:13 PM
Wenn ich die modUe wegen der Bilder abgebe müssen sie klagen um an Geld zu kommen. Davor scheuen sich die meisten RAs, da es in der BRD diesbezüglich keine eindeutigen Gesetze gibt und viele Gerichte den Wert eines Bildes bei ca 30,-€ ansetzen und die Gesamtschadenssumme bei 155€ ansetzen.
wenmn ich die modUe so abändre das ich sage das ich die von mir benutzten Bilder "zu unterlassen,die urheberrechtlich geschützten Bilder der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden." ergänze dürfte nicht schief laufen.
wenmn ich die modUe so abändre das ich sage das ich die von mir benutzten Bilder "zu unterlassen,die urheberrechtlich geschützten Bilder der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden." ergänze dürfte nicht schief laufen.
