09-20-2014, 11:37 PM
http://Auch beim Amtsgericht Köln (142 C 406/13)
Zitat:Zitat:
ging es um eine missbräuchliche Überweisung, die mit einem klassischen Angriff funktionierte: Beim Aufruf der vermeintlich richtigen Webseite erschien ein Formular, dass dazu aufforderte, zu Sicherheitszwecken diverse Zahlen in den Generator einzugeben. Hierbei wurde dann am Ende eine ungewollte Überweisung veranlasst. Dies ist derart ungewöhnlich, so dass Gericht, dass in jedem Fall eine grobe Fahrlässigkeit anzunehmen ist...........................................

