09-11-2014, 09:47 AM
http://Gehören E-Mail-Adresse, Telefon- ...belehrung?
Zitat:Zitat:
Das Landgericht Bochum hat zu dem erst seit dem 13.06.2014 geltenden neuen Widerrufsrecht im Fernabsatz entschieden, dass in die Widerrufsbelehrung auch die Angabe der E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer gehört und das Fehlen dieser Angaben einen Wettbewerbsverstoß begründet (Urteil vom 06.08.2014, I-13 O 102/14).................Meinung eines Anwalts dazu im link .

