02-02-2008, 09:52 AM
@Michael,
von denen von denen ich weiss, dass sie einen Mahnbescheid bekommen haben ist bisher nur bei Einer ein Vollstreckungstitel erwirkt worden, weil sie duch nichtanwessenheit den Widerspruchstermin verpasste.
Gegen den Titel kann sie aber wieder Widerspruch einlegen, sodass er vorerst nicht rechtsgültig wird.
Nun muss Elinkie beweisen, dass die Forderung zu recht besteht.
Grüsse
Klaus
von denen von denen ich weiss, dass sie einen Mahnbescheid bekommen haben ist bisher nur bei Einer ein Vollstreckungstitel erwirkt worden, weil sie duch nichtanwessenheit den Widerspruchstermin verpasste.
Gegen den Titel kann sie aber wieder Widerspruch einlegen, sodass er vorerst nicht rechtsgültig wird.
Nun muss Elinkie beweisen, dass die Forderung zu recht besteht.
Grüsse
Klaus
