02-01-2008, 05:13 PM
@uquell,
Mehrere Anwälte haben mir gesagt, dass sie mit ihren Behauptungen vor Gericht nicht durchkommen können, da hier BEhauptung gegen Behauptung steht und wir nötigenfalls Zeugen für unsere Behauptungen beibringen können.
Den Wisch, den Du seinerzeit abgeschickt hást wird als "Bestellschein" betitelt. Es ist kein rechtsgültiger Vertrag, der muss nämlich zwingend von beiden Parteien unterzeichnet sein. Lies Dir mal die §§ 125 bis 127 BGB durch.
Für uns sehr interessant.
Grüsse
Klaus
Mehrere Anwälte haben mir gesagt, dass sie mit ihren Behauptungen vor Gericht nicht durchkommen können, da hier BEhauptung gegen Behauptung steht und wir nötigenfalls Zeugen für unsere Behauptungen beibringen können.
Den Wisch, den Du seinerzeit abgeschickt hást wird als "Bestellschein" betitelt. Es ist kein rechtsgültiger Vertrag, der muss nämlich zwingend von beiden Parteien unterzeichnet sein. Lies Dir mal die §§ 125 bis 127 BGB durch.
Für uns sehr interessant.
Grüsse
Klaus
