02-01-2008, 04:50 PM
@Andromeda,
Gegen den Vollstreckungstitel kannst Du bei Deinem zuständigen Amtsgreicht widerspruch einlegen.
Als Begründung würe ich angeben, dass ich einen auf 3-4 Jahre befristeten Leasingvertrag abgeschlossen habe (ich glaube 1999 waren es noch 4 Jahre), dass ich weder die AGB, noch einen Vertrag bekommen habe und ich mit meiner letzten Zahlung vom +++++ den (evtl. sogar telefonisch) abgeschlossenen Vertrag von meinem Teil her erfüllt habe.
Kannst dem Rechtspfleger ja hier das Forum nennen.
Grüsse
Klaus
Gegen den Vollstreckungstitel kannst Du bei Deinem zuständigen Amtsgreicht widerspruch einlegen.
Als Begründung würe ich angeben, dass ich einen auf 3-4 Jahre befristeten Leasingvertrag abgeschlossen habe (ich glaube 1999 waren es noch 4 Jahre), dass ich weder die AGB, noch einen Vertrag bekommen habe und ich mit meiner letzten Zahlung vom +++++ den (evtl. sogar telefonisch) abgeschlossenen Vertrag von meinem Teil her erfüllt habe.
Kannst dem Rechtspfleger ja hier das Forum nennen.
Grüsse
Klaus
