06-07-2014, 10:02 AM
http://www.it-recht-kanzlei.de/dynamisch...-2014.html
Neue Widerrufsbelehrung 2014: Dynamische Widerrufsbelehrung ist nicht praxistauglich
Neue Widerrufsbelehrung 2014: Dynamische Widerrufsbelehrung ist nicht praxistauglich
Zitat:Einleitung:
„Schlicht nicht zu Ende gedacht“ - dieses Fazit beschreibt sehr gut, was der europäische Gesetzgeber in Sachen „Widerrufsbelehrung 2014“ fabriziert hat.
Das neue gesetzliche Muster der Widerrufsbelehrung, welches der deutsche Gesetzgeber wegen des Vollharmonisierungsansatzes 1:1 aus dem europäischen Recht umzusetzen hatte, macht - auf den ersten Blick - den Einsatz einer statischen Widerrufsbelehrung für den Händler unmöglich.
Erstes dynamisches Element: Fristbeginn...............................................

