06-04-2014, 12:58 AM
Krennz, post: 19044, member: 16 schrieb:Lies Dir mal das Forum durch, da wirst Du sehr viele Hilfe finden.
Falls du nicht lersen kanstwirst Du auch die Tips nicht finden, die da lauten, antwort an BuH Verkauf durch BGB genehmigt, Verkauf aus privaten Gründen, Drohung mit RA oder Verbraucherzentrale.
BGH Urteil findest Du in den Infos zum Thema.
Kann man die Argumentation "Verkauf aus privaten Gründen" auch benutzen wenn man (innerhalb von ca. zwei bis drei Jahren) ca. 50 Mal Tickets verkauft hat?
Die "Anzeige" bezieht sich nur auf ein Angebot mit 2 Tickets (Sofort-Kauf, aber zu teuer) - im Schreiben sind aber noch viele weitere Verkäufe aufgelistet, die man wahrscheinlich aus den Bewertungen meines eBay-Accounts hat. Dort sind nämlich nur jeweils der Titel des Angebots bei eBay, Artikelnummer, sowie das Verkaufsdatum angegeben, und dazu halt immer der Hinweis der vorliegenden Rechtsverletzungen (ATGB wurden nicht abgebildet, Verkaufs-/Angebotspreis lag 15% über dem Originalticketpreis).
Kann man da noch das Argument "Verkauf aus privaten Gründen" benutzen?
Gruß Daniel


wirst Du auch die Tips nicht finden, die da lauten, antwort an BuH Verkauf durch BGB genehmigt, Verkauf aus privaten Gründen, Drohung mit RA oder Verbraucherzentrale.