12-01-2007, 10:23 PM
Auf Unterlassung und Schadenersatz würde ich die nach dem 31.12. verklagen, da ist der Schei** verjährt.
Im Übrigen kann jeder, der dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen hat, dies schon jetzt tun.:recht:
LG
Klaus
Im Übrigen kann jeder, der dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen hat, dies schon jetzt tun.:recht:
LG
Klaus
