04-05-2014, 08:13 AM
http://LG Köln erfindet das Urheberrecht neu
Zitat:Bilderklau auf Amazon. Das Urteil liest sich so gut für die klagende Partei, allerdings nur auf den ersten 17 Seiten. Dann kommt ein Schlenker des LG Köln, der geeignet ist, Schwindelanfälle herbeizuführen. Festhalten ist angesagt.
LG Köln: Amazon-Händler dürfen fremde Produktbilder nutzen
Die Verwendung fremder Produktbilder auf Amazon verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Dies entschied das LG Köln, Urteil v. 13.02.2014, Az.: 14 O 184/13.
Fremde Bilder in eigene Angebote eingesetzt................................
Fazit
Wer Bilder bei Amazon einstellt, weiß, was er tut und muss mit den Konsequenzen leben – jedenfalls nach Ansicht des LG Köln. Das Urteil verwundert in vielerlei Hinsicht.
Einerseits sollen die AGBs von Amazon unwirksam sein – aber gleichzeitig sollen sie als Einwilligung für die Bildernutzung gesehen werden… Wirklich logisch ist diese Erklärung sicherlich nicht. Es dürfte sich daher um eine angreifbare Einzelfallentscheidung handeln.......................................................

