03-28-2014, 11:09 AM
http://BGH bestätigt Betrugsverurteilung...on Handys
Zitat:Das Urteil des Landgerichts Osnabrück im sogenannten «Ping»-Verfahren ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat nun laut Mitteilung des LG mit Urteil vom 27.03.2014 die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der drei Angeklagten verworfen und das LG-Urteil in vollem Umfang bestätigt. Mit dem teuren Rückruf auf eine Mehrwertdienstnummer nach kurzem Anpingen liege vollendeter Betrug vor (Az.: 3 StR 342/13)....................weiter im link

