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Anstelle von Gold nur ein Bild mit abgebildeten Gold erhalten. Verkäufer verurteilt
#2
Das ist genau das selbe wie mit der OVP.
Da wird eine OVP von einem Eierfön verkauft, doch ist das so verklausuliert, das ein unbedarfter User versteht, das er einen Eierfön in der Orignialverpackung ersteigert. Angeboten wird aber nur die Verpackung.

Strafbar nach § 263 StGB
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RE: Anstelle von Gold nur ein Bild mit abgebildeten Gold erhalten. Verkäufer verurteilt - von Krennz - 03-23-2014, 10:48 PM

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