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Quizduell-Spieler berichten von Klingelton-Abos
#2
Da wird schon seit einigen wochen drüber berichtet.
Es gibt nichts, wo sich krumme Geschäftemacher nicht versuchen anzuhängen.

Hier gibt es für mich nur die Möglickeit mich mit Anfechtunge nnach §§ 119 Irrtum, 120 Falsche Übermittlung, 123 Täuschung und 142 Anfechtbarkeit bekannt, BGB zu wehren.

Sobald ich eine Anfechtung per Einwurfeinschreiben erklärt habe ist der Vertag nichtig.
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RE: Quizduell-Spieler berichten von Klingelton-Abos - von Krennz - 03-23-2014, 01:19 PM

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