09-30-2007, 05:06 PM
Ach Krennzi:
Wo bitte lese ich hier den Punkt an dem eine Forderung bewiesen werden soll? Mit einer solchen Klage könnten die el-Bandidos nur feststellen lassen ob ein rechtsgültiger Vertrag besteht. Womit wir dann wieder am Anfang wären.
Gruß
Marina
P.S. Schon gehört: WIR SIND WELTMEISTER
Tja Männers: So gehts es!
Zitat:Bei der zivilrechtlichen Feststellungsklage ist das Ziel, zwischen den Parteien eines Rechtsstreits das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses oder die Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde durch ein Zivilgericht feststellen zu lassen. Dementsprechend unterscheidet man zwischen negativer und positiver Feststellungsklage.
Die Entscheidung des Gerichts beinhaltet, soweit einer Feststellungsklage stattgegeben wird, nur die begehrte Feststellung und verlangt von der unterlegenen Partei kein bestimmtes mit der Zwangsvollstreckung durchsetzbares Verhalten. Sie kann nur erhoben werden, wenn auf Seiten des Klägers ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung besteht (sog. Feststellungsinteresse).
Wo bitte lese ich hier den Punkt an dem eine Forderung bewiesen werden soll? Mit einer solchen Klage könnten die el-Bandidos nur feststellen lassen ob ein rechtsgültiger Vertrag besteht. Womit wir dann wieder am Anfang wären.
Gruß
Marina
P.S. Schon gehört: WIR SIND WELTMEISTER
Tja Männers: So gehts es!

