02-25-2014, 02:06 PM
Re: Inkasso von durch die Schuldnerberatung gelösten Forderu
2.Die Stadt hat damit auch nichts zu tun.(Auch wenn die Schuldnerberatung über die Stadt erfolgte)
3.Ansprechpartner ist das Amtsgericht das das Schulderverzeichnis führt.
Schriftverkehr in Mahnsachen muss 30 Jahre aufbewahrt werden.
4.Hast du ein Anrecht auf Beratungs-.und Prozesskostenhilfe. (Amtsgericht)
Max schrieb:Der Rechtspfleger hat mir gegenüber erwähnt: "Gläubigerschutz geht immer vor dem Schuldnerschutz, Ihre Urkunde erkenne ich nicht an!"1.Ein Brief der Stadt ist keine Urkunde.
2.Die Stadt hat damit auch nichts zu tun.(Auch wenn die Schuldnerberatung über die Stadt erfolgte)
3.Ansprechpartner ist das Amtsgericht das das Schulderverzeichnis führt.
Schriftverkehr in Mahnsachen muss 30 Jahre aufbewahrt werden.
4.Hast du ein Anrecht auf Beratungs-.und Prozesskostenhilfe. (Amtsgericht)
Haltet eure Kinder in Ehren,sie suchen euer Altersheim aus.

