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BGH-Urteil zu Ticketverkauf
#5
Mal zusammengefasst:

1. Der BGH erlaubt reine Privatverkäufe aus einer Notlage heraus, weil z.B. der Arbeitgeber einen Schichtarbeiter anders eingeteilt hat, oder der Ticketkäufer krank wurde, wo anders wichtigere Termine hat oder einfach keine Lust hat etc.

2. Der BGH bestätigt in seinem Ureil unter Textziffer 40 das es keine gesetzliche Bindung für Ticketpreise gibt. In Deutschland gibt es gemäss UWG und GWB keine Preisbindung. Damit ist der § 6 ATGB und alle entsprechenden Klauseln in der DFL unwirksam.

3. Die einzige Handhabe ist die Benutzung von markenrechtlich und urheberrechtlich geschützten Inhalten wie z.B. Logo, STadionplan, Bilder etc. Doch, ein selbstgefertigtes Foto der Karte verstösst nicht gegen diese Gesetze und ist nicht abmahnwürdig.

4. Schleichbezug ist strafbar. Schleichbezug ist, wenn ich z.B. hingehe mir 6 Karten kaufe 2 behalte und 4 mit Gewinn weiterverkaufe um meine Tickets damit zu finanzieren.

BuH und BD haben eigentlich keine Handhabe gegen rechtmässig handelnde Privatverkäufer. Damit müsste dann der Ausschluss vom Ticketbezug eigentlich eine Kontrollklage auslösen. Die BD unter diesen Voraussetzugen verlieren würde. (mM)


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RE: BGH-Urteil zu Ticketverkauf - von Krennz - 06-06-2013, 08:55 AM
RE: BGH-Urteil zu Ticketverkauf - von Krennz - 06-06-2013, 09:09 AM
RE: BGH-Urteil zu Ticketverkauf - von Krennz - 06-06-2013, 09:23 AM
RE: BGH-Urteil zu Ticketverkauf - von Krennz - 07-04-2013, 04:21 PM
RE: BGH-Urteil zu Ticketverkauf - von Krennz - 02-17-2014, 07:41 PM
RE: BGH-Urteil zu Ticketverkauf - von Krennz - 03-27-2014, 10:09 AM

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