09-27-2007, 04:36 PM
Die können eine "Feststellungsklage" loslassen, dazu brauchen die keinen Wahnbescheid. Nur müssen die da genauso wie bei einer Klage nach erfolgloser Abmahnung beweisen, dass Sie eine berechtigte Forderung haben, was wir ja jederzeit bestreiten würden/können.
Der Unterschied zwischen Leasing und Miete ist, dass Leasing auf bestimmte, Miete auf unbestimmte Zeit läuft. Eben unsere allseits geliebten 36 Monate.
Grüsse
Klaus
Der Unterschied zwischen Leasing und Miete ist, dass Leasing auf bestimmte, Miete auf unbestimmte Zeit läuft. Eben unsere allseits geliebten 36 Monate.
Grüsse
Klaus
