01-15-2014, 10:48 AM
M.M. hat der Kläger dadurch, dass er den Beklagten an der Tankstelle aus dem Auto geworfen hat gegen den Vertrag verstossen, sodass der Beklagte den Vertrag aus besonderen Gründen als für beendet erklären konnte.
Besondere Gründe sind hier der Verstoss gegen das Hilfegebot. Es hat dem Beklagten in diesem Zusammenhang eine Ersthilfe zugestanden. Bei einer Verschlechterung des Zustandes des Beklagten hätte vlt. sogar eine fahrlässige Tötung durch unterlassene Hilfeleistung im Raume gestanden.
Besondere Gründe sind hier der Verstoss gegen das Hilfegebot. Es hat dem Beklagten in diesem Zusammenhang eine Ersthilfe zugestanden. Bei einer Verschlechterung des Zustandes des Beklagten hätte vlt. sogar eine fahrlässige Tötung durch unterlassene Hilfeleistung im Raume gestanden.
