01-14-2014, 01:00 PM
Krennz schrieb:Eigentlich hätte der Kläger nach m.M. keine Chance.Warum nicht?
Zwar etwas spät die Antwort,aber besser spät als nie.
BVB-Fan_Frankfurt schrieb:Er kommt mir jetzt damit, dass wir einen mündlichen Vertrag geschlossen hättenDa hat er recht.Es besteht ein bindender Vertrag.
Es sollte mittlerweile bekannt sein das Verträge normal an keiner Form gebunden sind,ausser der Gestzgeber schreibt eine Form vor,z.B. Versicherungen.
Aber,Verträge kann man anfechten.
Ob man dies
BVB-Fan_Frankfurt schrieb:Ich teilte ihm also heute per SMS mit, dass ich zu dem Bayern-Spiel alleine fahren möchteoder dies (konkludentes Handeln)
BVB-Fan_Frankfurt schrieb:In der Zwischenzeit habe ich ihm die 30 Euro sogar per PayPal zurückbezahlt.als Anfechtung werten kann müsste man einem Fachmann fragen.
Haltet eure Kinder in Ehren,sie suchen euer Altersheim aus.

