09-09-2007, 06:25 PM
Solange die eine "Gültige" Einzugsermächtigung haben, können die ungestraft einziehen. Du kannst zwar dem Einzug widersprechen, aber erst wenn Du denen die EE entziehst, mit Widerruf, und dies Deiner Bank nachweist, machen die sich strafbar. Das geht dann in Richtung Diebstahl und Betrug.
Wir als Bausparkasse löschen alle Einzugsermächtigungen, denen zweimal widersprochen wurde, bzw. die zweimal nicht eingelöst wurden, ohne das wir einen Widerruf bekommen haben. Aber das macht nicht jeder.
Bei mir werden die das nie versuchen, weil die wissen, dass ich Banker bin, aber bei allen Anderen könnte ein Versuch sich lohnen. Daher Augen auf und alle Kontenauszüge genau durchforsten.
Grüsse
Klaus
Wir als Bausparkasse löschen alle Einzugsermächtigungen, denen zweimal widersprochen wurde, bzw. die zweimal nicht eingelöst wurden, ohne das wir einen Widerruf bekommen haben. Aber das macht nicht jeder.
Bei mir werden die das nie versuchen, weil die wissen, dass ich Banker bin, aber bei allen Anderen könnte ein Versuch sich lohnen. Daher Augen auf und alle Kontenauszüge genau durchforsten.
Grüsse
Klaus
