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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Abmahnanwalt
#2
Zitat:By Zappy 8. Dezember 2013 - 15:50

Hallo zusammen,

also ich bin gerade aus eine Interessante Sache gestoßen.

Der Kommentar #83 zu dem Artikel im Lawblog (https://www.lawblog.de/index.php/archive…ichen/#comments)
erwähnt einen Aufruf der Website: 266403.reTDube dot net (ACHTUNG: nur
aufrufen wenn ihr wisst was ihr tut!) zum fraglichen Zeitpunkt.

ReTDube dot net leitet auf reDTube dot com um, ist aber nicht wie redtube dot com
in Luxemburg registriert sondern verschleiert die Identität des Domain
Eigentümers über einen Anonymizerdienst in Panama.

Interessant ist dass die domain reTDube.net erst am 21.07.2013 erstellt wurde (also kurz vor den vermeintlichen Vergehen)!

REDTUBE.COM:

“Creation Date: 2008-04-21

Registrant City: Luxembourg”

RETDUBE.NET:

“Creation Date 21-jul-2013″

Noch VIEL interessanter is jedoch ein Kommentar hier(http://forum.golem.de/read.php?78399,3579086,3579109):

“habe gestern auch so eine abmahnung erhalten.

nun habe ich auch meine log’s durchsucht und was interessantes entdeckt –

ich war auf – redtube.com – aber nicht um diese zeit .

um diese zeit zeigt mein log dieses:

http://hit.trafficholder dot com/transfer.php?http://49655.movfile dot net

http://49655.movfile dot net/

http://49655.retdube dot net/”

Movfile.net wurde am 22-jul-2013 registriert, der Besitzer ist auch
über den Anonymizerdienst in Panama verschleiert und leitet zur Zeit auf
pornup.com(damals auf retdube?) um.

trafficcholder.com bietet eine sehr zweifelhafte Dienstleistung an: man kann dort Seitenaufrufe kaufen und verkaufen.

- Wenn man also will dass eine Seite von echten Nutzern aus einem
bestimmten Land aufgerufen wird kann man dort diese Dienstleistung
bestellen

- Vice versa: wenn man zufällig ein Botnetzbetreiber ist kann man dort
Seitenaufrufe verkaufen die man dann von seinen Bots aufrufen lässt

Fassen wir zusammen (alles rein hypothetisch natürlich):

Man könnte also eine anonymisierte Website erstellen welche auf ein
urheberrechtlich geschütztes Werk umleitet (dessen Urheberrecht man
selbst hält).

Dann kauft man eine Dienstleistung, bei einem ausländischem Anbieter,
welche darin besteht durch infizierte Rechner irgend eines Botnetzes (in
Deutschland) auf die eigene website zuzugreifen.

Dann speichert man die IP-Adressen und leitet die Anfrage an die Seite
mit dem Urheberrechtlich geschützten Werk weiter (damit der Zugriff auch
wirklich erfolgt ist, es könnte ja sein dass später mal der eigentliche
Anbieter gefragt wird ob der Zugriff auch wirklich stattfand).

Das würde auch die Sache mit dem Virus erklären, nur dass in diesem
Fall der Virus nicht von unseren abmahnenden Freunden stammen würde,
sondern von einem der Botnetzbetreiber deren Traffic sie über einen
Dienstleister in Anspruch genommen hätten.

MfG,

Zappy

(Bitte keine genannten Links anklicken es sei denn Ihr wisst was Ihr tut. Habe versucht die Links zu entschärfen. Krennz)

Ein Kommentar aus http://www.it-recht-deutschland.de/?tag=amandas-secrets
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RE: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Abmahnanwalt - von Krennz - 12-16-2013, 08:51 AM
RE: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Abmahnanwalt - von Krennz - 12-18-2013, 08:32 AM

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