12-03-2013, 01:56 PM
12345671 schrieb:...Bevor man versucht, anderen einen fehlenden Rechtsbindungswillen nachzuweisen, sollte man immer erst überprüfen, ob man überhaupt das Angebot nach den Ebay-Regeln beenden durfte.
ein Freund hat gerade das selbe Problem...
Was war denn der Grund?

