12-01-2013, 07:16 PM
Ich habe soeben einen wertvollen Hinweis auf auktionshilfe.info erhalten und möchte ihn an Euch weiterreichen:
tmm schrieb:Zur Sache; daß jede Auktion bei eBay unter dem Vorbehalt der vorzeitigen Beendigung im Einklang mit den eBay-Regeln (s.o.) steht, hat der http://BGH in VIII ZR 305/10 entschieden:. Daß das auch bei einem "Fehler im Angebot" gilt, haben wir seit kürzlich vom OLG Hamm, ich verweise dich ebenfalls http://auf den anderen Thread und das AZ I-2 U 94/13. Noch ist das Urteil nicht in den einschlägigen Datenbanken, da frisch.

