Umfrage: eBay-Abzocke durch wsdesign bei vorzeitigem Beenden einer Auktion?
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Abzockeversuch bei eBay beim vorzeitigen Beenden
#2
Grundsätzlich gilt, dass bei einer Auktion ein Kaufvertrag zustande kommt, sobald ein Gebot abgegeben wurde.

Ein Abbruch kann nur aus besonderem Grund durchgeführt werden (Ware ging verloren, wurde gestohlen, hat sich, ohne mein Zutun, entscheidend verschlechtert, schwerwiegender Fehler im Angebot). Der Grund muss dem Bieter mitgeteilt werden, sodass er die Möglichkeit hat sein Gebot zurückzuziehen. Ggf. kann ich mein Angebot gemäss §119 BGB (Irrtum) anfechten, was ich dem Höchstbietenden mitteilen muss.

Bei anderen Gründen muss ich mein Abgebot überarbeiten und dem Bieter freistellen sein Gebot zurückzuziehen.

Ein Angebotsabbruch weil mir z.B. der Preis nicht gefällt, oder ich die Ware anderweitig verkaufen möchte, ist nicht möglich und berechtigt den Höchstbietenden die Herausgabe der Ware für den Gebotspreis oder ggf. Schadenersatz für entstehende Mehrkosten zu verlangen.

Dies gilt grundsätzlich auch für Bieter, die auf hunderte von Eierfönen etc. bieten.

Anders kann es aussehen, wenn der Bieter es darauf anlegt aus missbräuchlischem Abbruch Vorteile zu ziehen. DAs wäre dann ein Rechtsmissbrauch, der ihm aber nachgewiesen werden muss.

Wir hatten hier einen Fall Marcus Roos aus Lampertheim, der schon als Erwin 123 bei ibäh vom Handel auf Lebenszeit ausgeschlossen wurde, dann als Superocean, Lidolocarno etc. weiter machte und etliche Anbieter um einige hundert Euronen unrechtrmässig abzockte.

Nachzulesen hier: http://viewtopic.php?f=23&t=1103
hier: http://viewtopic.php?f=23&t=3093
und hier: http://www.auktionshilfe.info/thread_7812p1

Da hilft nur sich mit mehreren Anbietern zusammenzutun, die Aktenzeichen und Gerichtsorte auszutauschen und so versuchen zu beweisen, dass der Bieter keinen Rechtsbindungswillen hat und es ihm nur um Abzocke geht.

Im Falle M.R. kann sogar Anzeige wegen Betruges gestellt werden. Ein anwalt kann von ibäh die Sperrdaten bekommen und sie dem Gericht vorlegen. Evtl. macht das auch die Staatsanwaltschaft.


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RE: Abzockeversuch bei eBay beim vorzeitigen Beenden - von Krennz - 12-01-2013, 10:12 AM
RE: Abzockeversuch bei eBay beim vorzeitigen Beenden - von Krennz - 12-02-2013, 08:06 AM
RE: Abzockeversuch bei eBay beim vorzeitigen Beenden - von Krennz - 12-02-2013, 09:51 PM
RE: Abzockeversuch bei eBay beim vorzeitigen Beenden - von Krennz - 05-16-2015, 08:00 AM
RE: Abzockeversuch bei eBay beim vorzeitigen Beenden - von Krennz - 05-16-2015, 08:08 AM

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