03-16-2007, 12:23 PM
Mir ist jetzt auch noch etwas aufgefallen:
Gemäß § 309 Nr. 9 lit. a BGB ist eine Klausel, die den Vertragspartner länger als zwei Jahre bindet, unwirksam. Nach der Rechtsprechung ist die Klausel dann auch vollständig unwirksam.
In den AGB soll ja gestanden haben, dass der Vertrag über 36 Monate läuft.
Die Frage ist nur, wie es gegenüber Unternehmern aussieht. Habt ihr denn alle als Verbraucher nach § 13 BGB den Vertrag geschlossen? Ich dachte, IBEX macht keine Verträge mit Verbrauchern, sondern nur mit Unternehmern.
Bei Unternehmern ist dann übrigens auch ein Hinweis auf ein Widerspruchsrecht hinfällig.
Gemäß § 309 Nr. 9 lit. a BGB ist eine Klausel, die den Vertragspartner länger als zwei Jahre bindet, unwirksam. Nach der Rechtsprechung ist die Klausel dann auch vollständig unwirksam.
In den AGB soll ja gestanden haben, dass der Vertrag über 36 Monate läuft.
Die Frage ist nur, wie es gegenüber Unternehmern aussieht. Habt ihr denn alle als Verbraucher nach § 13 BGB den Vertrag geschlossen? Ich dachte, IBEX macht keine Verträge mit Verbrauchern, sondern nur mit Unternehmern.
Bei Unternehmern ist dann übrigens auch ein Hinweis auf ein Widerspruchsrecht hinfällig.

