11-04-2013, 01:37 PM
Krennz schrieb:Eigentlich hätte der Kläger nach m.M. keine Chance.
Was meint die Community?
Danke! Ich hatte mir in der Zwischenzeit auch Rat bei einem Bekannten geholt, der Jurist ist. Der meinte, dass das Rausschmeißen an der Tankstelle streng genommen sogar eine unterlassene Hilfeleistung der Gegenseite wäre. Dies war mir vorher gar nicht so bewusst. Aber eine Unterzuckerung bei einem Diabetiker ist nun mal kein Spaß. Als ich der Gegenseite wiederum mit rechtlichen Schritten wegen dieser unterlassenen Hilfeleistung drohte, hat sie in der Zwischenzeit eingelenkt. :-)

