08-17-2007, 03:56 PM
Da Du vermutlich genauso keine AGB wie wir erhalten hast, kommt hier die gesetzliche Kündigungsfrist für Sachmieten zum tragen und die ist in unserem FAlle 3 Tage nach Zugang der Kündigung. (Urteil LG Hannover in einem ähnlichen FAll gegen die elAG)
Alles andere kannst Du ignorieren. Sagt Muethos ja schon.
Übrigens die elinkies werden nun auch für Internetabzocker tätig und haben deshalb für uns keine Zeit mehr. (Proben4you, Primasms u.a.)
Grüsse
Klaus
Alles andere kannst Du ignorieren. Sagt Muethos ja schon.
Übrigens die elinkies werden nun auch für Internetabzocker tätig und haben deshalb für uns keine Zeit mehr. (Proben4you, Primasms u.a.)
Grüsse
Klaus
