Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Abmahnwahn zu Ende ?
#3
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken heute in Kraft getreten

http://www.internet-law.de/2013/10/gese ... reten.html

Zitat:Inkassoschreiben müssen künftig klar und verständlich folgende Angaben enthalten:.........................mehr im link

Auch urheberrechtliche Abmahnungen müssen transparenter werden. § 97a Abs. 2 UrhG verlangt, dass die Abmahnung in klarer und verständlicher Weise folgende Angaben enthalten muss:

1. Name oder Firma des Verletzten, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt,
2. die genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung,
3. die geltend gemachten Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln und
4. wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.

Eine Abmahnung, die nicht diesen Vorgaben entspricht, ist künftig unwirksam! Damit beinhaltet die bislang weit verbreitete Praxis eine sehr weitgehende Unterlassungserklärung zu fordern, das Risiko der Gesamtunwirksamkeit solcher Abmahnungen.

Dieser Aspekt wird mit Sicherheit demnächst Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen werden...................mehr im link
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Abmahnwahn zu Ende ? - von Regine12 - 10-08-2013, 10:07 PM
RE: Abmahnwahn zu Ende ? - von Krennz - 10-09-2013, 08:51 AM
RE: Abmahnwahn zu Ende ? - von Regine12 - 10-09-2013, 09:27 AM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste