10-09-2013, 08:51 AM
Dazu sagt wesaveyourcopyrights folgendes
http://wesaveyourcopyrights.com/2013/09 ... mahnungen/
Es ist also keinesfalls sicher, dass es bei Filesharing nur bei 155,30 bleibt.
Auf der anderen Seite müssen Inkassobüros ihre Forderungen ab sofort aufdröseln, müssen den Fordernden nennen und eine Vollmacht vorlegen.
Gewinnspielverträge werden nur nach schriftlicher Zustimmung des Neukunden wirksam.
http://wesaveyourcopyrights.com/2013/09 ... mahnungen/
Es ist also keinesfalls sicher, dass es bei Filesharing nur bei 155,30 bleibt.
Auf der anderen Seite müssen Inkassobüros ihre Forderungen ab sofort aufdröseln, müssen den Fordernden nennen und eine Vollmacht vorlegen.
Gewinnspielverträge werden nur nach schriftlicher Zustimmung des Neukunden wirksam.
