10-03-2013, 12:14 PM
Wenn Du, wie ich vermute, die Tickets zur Gewinnerzielung gekauft hast, hast Du gegen das BGH-Urteil verstossen, indem Du "Schleichbezug" begangen hast. Ist nach § 4 UWG strafbar.
Da kann noch einiges folgen.
Da kann noch einiges folgen.
