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Bitte um Hilfe
#2
Wenn Du, wie ich vermute, die Tickets zur Gewinnerzielung gekauft hast, hast Du gegen das BGH-Urteil verstossen, indem Du "Schleichbezug" begangen hast. Ist nach § 4 UWG strafbar.

Da kann noch einiges folgen.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Bitte um Hilfe - von mek2011 - 10-03-2013, 09:20 AM
RE: Bitte um Hilfe - von Krennz - 10-03-2013, 12:14 PM

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