06-13-2013, 08:44 AM
Superocean etc. Alias Markus Roos wurde rückwirkend von ibääh gesperrt.
Alle nach Erwin321 abgeschlossenen Kaufverträge und Schawdenersatzforderungen sind eigentlich, rechtlich gesehen, ungültig. Er hätte keine neuen Accounts eröffnen dürfen.
Es ist, ggf. mit Anwalt, von den Geschädigten zu prüfen, ob eine Rückforderung der gezahlten Schadenersatzbeträge realisiert werden kann und evtl. sogar Strafanzeige wegen Betrug
Alle nach Erwin321 abgeschlossenen Kaufverträge und Schawdenersatzforderungen sind eigentlich, rechtlich gesehen, ungültig. Er hätte keine neuen Accounts eröffnen dürfen.
Es ist, ggf. mit Anwalt, von den Geschädigten zu prüfen, ob eine Rückforderung der gezahlten Schadenersatzbeträge realisiert werden kann und evtl. sogar Strafanzeige wegen Betrug
Zitat:Wenn Roos als Zeuge vernommen wurde und im Rahmen dieser Aussage behauptet hat, er habe einen Vertrag geschlossen, dann heisst eine mögliche Antwort § 580 ZPO: Restitutionsklage. Das wäre dann nämlich eine uneidliche Falschaussage, weil er wissen musste, dass er über ebay gar keine Verträge mehr schliessen darf. Ansonsten müsste man den Umweg über eine Strafanzeige wegen Prozessbetrugs gehen und hier das Adhäsionsverfahren anhängen, damit das Ding nicht gleich eingestellt wird. Betrug deshalb, weil - wie oben - er ja bereits bei Klageerhebung wissen musste, dass er gar keine Verträge über ebay schliessen darf, das aber trotzdem in den Schriftsatz geschrieben hat. Damit läge dann Vorsatz vor. Rechtswidrig wäre es dann ebenfalls und einen Vermögensvorteil kann man dann wegen der fehlenden Vertragsgrundlage und dem damit wegfallenden Anspruch auf Ersatz ebenfalls erkennen. Ich sag's mal so: das könnte eng werden.Aus Posting 615 Auktionshilfe von Löschbert
