06-13-2013, 08:39 AM
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho
Krennz schrieb:...Es ist nur möglich Strafanzeige bzw. Strafantrag zu stellen. Eine Klagemöglichkeit für den Geschädigten gibt es im Bereich des StGB hier nicht, allerdings steht diesem natürlich der Weg der Zivilklage offen.
Demnach könnte man M.R. wegen Verstoss gegen § 263 StGB (Betrugs§) verklagen.
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