06-06-2013, 09:23 AM
Wenn ich beide Kommentare betrachte komme ich zu dem Schluss, dass ein Veranstalter zwar das Recht hat Schleichbezug durch gewerbliche Käufer/Wiederverkäufer zu unterbinden, aber.
Private Käufer, die aus persönlichen Gründen, weil sie verhindert sind, oder weil sie mal keine Lust haben, ihre Tickets verkaufen, werden vom BGH geschützt.
Hier hat der Veranstalter kein Recht dazu eine Unterlassungserklärung für die Zukunft zu verlangen und den rein privaten Käufer/Verkäufer dafür abzumahnen.
Anders sieht es bei Verletzung des Urheberrechts und des Markenrechts aus.
Sowohl Stadionplan/Sitzplan, als auch Logos und geschützte Bezeichnungen wie der Schriftzug "Borussia Dortmund und oder BVB09" sind geschützt und die Benutzung der auf den Internetseiten abgebildeten Dinge kann abgemahnt werden.
Macht der Verkäufer selber ein Foto vom Ticket (Zeitstempel der Digitalkamera verwenden) handelt es sich um ein Foto der angebotenen Ware und müsste m.E. straffrei bleiben.
Private Käufer, die aus persönlichen Gründen, weil sie verhindert sind, oder weil sie mal keine Lust haben, ihre Tickets verkaufen, werden vom BGH geschützt.
Hier hat der Veranstalter kein Recht dazu eine Unterlassungserklärung für die Zukunft zu verlangen und den rein privaten Käufer/Verkäufer dafür abzumahnen.
Anders sieht es bei Verletzung des Urheberrechts und des Markenrechts aus.
Sowohl Stadionplan/Sitzplan, als auch Logos und geschützte Bezeichnungen wie der Schriftzug "Borussia Dortmund und oder BVB09" sind geschützt und die Benutzung der auf den Internetseiten abgebildeten Dinge kann abgemahnt werden.
Macht der Verkäufer selber ein Foto vom Ticket (Zeitstempel der Digitalkamera verwenden) handelt es sich um ein Foto der angebotenen Ware und müsste m.E. straffrei bleiben.
